- Die osteopathische Behandlung muss meistens von einem
Arzt veranlasst werden. Er muss dies formlos
bescheinigen.
- Der behandelnde Osteopath muss
Mitglied in einem Berufsverband sein. Diesen Anspruch
erfülle ich durch meine Mitgliedschaft im Verband der
Osteopathen Deutschland e.V.
- Die Kosten sind
zunächst vom Patienten zu zahlen. Danach ist die
Rechnung zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung
bei der Krankenkasse einzureichen.
Bitte fragen Sie einfach bei Ihrer Krankenkasse
nach.
Die folgende Seite zeigt eine
Gesamtübersicht der momentan ca. 100 Krankenkassen
und wird ständig aktualisiert:
Übersicht auf Osteopathiekompass.de