Der Begriff „Osteopath“ ist in Deutschland nicht
geschützt. Bei der Ausbildung handelt es sich in
der Regel um eine fünfjährige,
berufsbegleitende Ausbildung an einer Privatschule,
welche nach Bestehen aller notwendigen Prüfungen
mit einer wissenschaftlichen Arbeit (These)
abschließt. Diese Abschlussarbeit stellt ein
Grundlage dar, die Marke D.O.® tragen zu
dürfen.