Der Begriff „Osteopath“ ist in Deutschland nicht geschützt. Bei der Ausbildung handelt es sich in der Regel um eine fünfjährige, berufsbegleitende Ausbildung an einer Privatschule, welche nach Bestehen aller notwendigen Prüfungen mit einer wissenschaftlichen Arbeit (These) abschließt. Diese Abschlussarbeit stellt ein Grundlage dar, die Marke D.O.® tragen zu dürfen.