Kostenübernahme durch die Gesetzlichen Krankenkassen

Die meisten Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen Teile der Kosten für osteopathische Behandlungen.

 
- Die osteopathische Behandlung muss meistens von einem Arzt veranlasst werden. Er muss dies formlos bescheinigen.
- Der behandelnde Osteopath muss Mitglied in einem Berufsverband sein. Diesen Anspruch erfülle ich durch meine Mitgliedschaft im Verband der Osteopathen Deutschland e.V.
- Die Kosten sind zunächst vom Patienten zu zahlen. Danach ist die Rechnung zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung bei der Krankenkasse einzureichen.


Bitte fragen Sie einfach bei Ihrer Krankenkasse nach.


Die folgende Seite zeigt eine Gesamtübersicht der momentan ca. 100 Krankenkassen und wird ständig aktualisiert:

Übersicht auf Osteopathiekompass.de

 

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